Gräberlose Toten, totenlose Gräber. Einige Betrachtungen zur Frage der Kenotaphen aus den provinzialrömischen Gräberfelder aus Dakien
Autor: Alexandru Gh. Sonoc
Das Kenotaph ist ein totenloses Grab, spich eine seltener isolierte Gestaltung in einem Gräberfeld, das die Merkmale eines Grabes aufweist, aber in dem die menschlichen Gebeine fehlen; nicht immer handelt es sich aber um einen tatsächlichen Verstorbenen, um einen tatsächlichen Tod, sondern Kenotaphe können manchmal auch dann errichtet werden, wenn es zu einer symbolischen Bestattung eines Mitgliedes der Gemeinschaft gegriffen wird, der durch Einführung, durch die wunderbaren Rettung aus einer Todesgefahr oder aus einem anderen Grund eine neue Identität erhalten hat, der zu einem neuen Mensch geworden ist oder sogar den Raum einer Gräberstätte einzuweihen. Für Kenotaphe können aber nicht die teilweisen Bestattungen (eines gewissen Körperteiles, gewöhnlich des Schädels), die vollständigen oder teilweisen Umbeerdigungen, die Gebeine, die in Kontexte die keinen Bestattungscharakter aufweisen entdeckt wurden und die Einäscherungsgräber, die nur eine symbolische Menge von Brandschutt beinhalten (falls dieser doch von der Einäscherung einer menschlichen Leiche stammt) gehaltet werden. Unserer Meinung nach, ist es sinnlos zu glauben, daß solche symbolische Gräber hätten noch notwendig gewesen oder, noch mehr, daß sie der spezifische Grabtypus einer Gemeinschaft sein könnten, wenn der Bestattungsbrauch die Verstreuung des Brandschuttes auf dem Feld oder seiner Ablagerung in Gewässer oder in anderen Orte (Sümpfe, Baumhöhlen, Grotten) voraussah.
Weil der archaischer Mensch gegenüber den Verstorbenen Ehrfurcht hatte, wie gegenüber den Götter, ist der Absatz des lebenloses Leibes im Grab für unentbehrlich gehaltet, um die Seele des Verstorbenen ihre Ruhe zu finden und die Lebendigen nicht mehr belästigen zu können. Die Römer glaubten, daß die überwiegende Mehrheit der Unbestatteten (insupelti), sei es sie hingerichtete Verbrecher, Selbstmörder, arme Leute, Ertränkten oder fern vom Heimat im Krieg gefallenen Soldaten waren, nach dem Tode zu Wiedergänger wird, die ihres Recht an einer Bestattung zu erwerben versuchen, auch wenn dieses ihnen versagt wurde. In solchen uralten religiösen Vorstellungen, laut denen, im Unterschied zu denjenigen, die die Fortführung der Existenz in einer unterschiedlichen oder parallelen Welt behaupten, die Seele weiter in seinem Haus, das Grab, in dem sie geschloßen wurde weiter lebt, hat ihre Ursprung sowohl die Errichtung von Kenotaphen, wie auch das Vorhandensein des Grabinventars und der verschiedenen Grabbeigaben, die auch nach dem Tode nötig sind, daß diese keine Rückkehrgründe mehr habe, um die Lebendigen noch durch Krankheiten und furchtbaren Erscheinungen zu quälen. Als Ausdruck dieses Glaubens in den unglückbringenden Kräfte der gräberlosen Toten, die verurteilt sind, durch das Diesseits umherzuirren, die auf dem Territorium Rumäniens schon seit der Jungsteinzeit belegt ist, sind solche symbolische Gräber sowohl in den provinzialrömischen Gräberfelder aus den dakischen Provinzen, wie auch im benachbarten barbarischen Milieu bekannt (sowohl im freien dakischen, wie auch im sarmatischen Milieu und in der Spätantike auch bei den Träger der Sântana de Mureş – Černjychov- Kultur). Im provinzialrömischen Milieu aus Dakien, Kenotaphe kommen sowohl in den dakisch-römischen Gräberfelder vor, wie auch in denjenigen, die den Ansiedler zugeschrieben wurden. Auch wenn die Ausbreitung des Christentums die Abnahme der Häufigkeit der Kenotaphen, die weiter nur mit den heidnischen Gräber miteinander vorkommen und, endgültig, selbst deren Verschwinden als Wirkung hatte, überlebten einige Spuren der Bräuche, die das Entstehen der symbolischen Gräber verursacht haben oder die mit ihren Vorhandensein verbunden sind und können selbst in der gegenwärtigen Gesellschaft der Länder, deren vorherrschende Religion das Christentum ist und selbst in einigen Formen der Manifestation des politischen Kultes erkennt werden.
Auch wenn, vorläufig, eine Synthese der recht zahreichen, aber unausreichend bekannten Auskünfte bezüglich dieser besondere Gräberkategorie, sei es aus dem barbarischen, sei es aus dem provinzialrömischen und spätrömischen Milieu aus dem Territorium Rumäniens noch fehlt, glauben wir daß es festgestellt werden kann, daß, im allgemeinen, die Kenotaphen die unterschiedlichen hier vorkommenden Typen von Einäscherungs- und Körpergräber treu nachahmen, gerade weil ihrer Sinn war es, ein symbolisches Grab und, höchstwahrscheinlich, eine symbolische Bestattung zu sichern, üblich einem Verstorbenen, dessen Leib, aus unterschiedlichen Gründe, nicht mehr eingeholt werden konnte oder der fern gestorben ist, ohne daß, laut der Kenntnis oder den Annahmen der Überlebenden, ihm eine Bestattung gemäß den traditionellen Normen zuteil wurde, die ihm endgültig von dem Diesseits trennen sollte und seine Integration ins Jenseits zu sichern sollte.
Auch wenn es häufig die Gefahr besteht, verschiedene andere Kategorien von archäologischen Komplexe, die Kultgruben vor allem und, seltener, selbst die Orte wo die Leichen eingeäschert wurden (ustrina), für Kenotaphe zu halten, glauben wir daß ein wichtiges Element, das solche archäologische Komplexe und die Kenotaphe unterscheidet, stellt das Fehlen des Grabinventars und jedes Elements von Bestattungsritual bei den ersteren dar.